SWISS TAKEOVER BOARD

Transaktionen Erläuterungen

Die Zuordnung der Transaktionseigenschaften auf dieser Website wird durch das Sekretariat der Übernahmekommission gemäss den nachfolgenden Kriterien vorgenommen. Sie dient einzig der Erleichterung der Recherche und bringt in keiner Weise eine Rechtsauffassung der Übernahmekommission zum Ausdruck. Änderungen sind zu jedem Zeitpunkt möglich. Die Benutzer werden gebeten, fehlerhafte Zuordnungen dem Sekretariat unter info@takeover.ch zu melden.

 

Pflichtangebot

Eine Angebotspflicht besteht bereits im Zeitpunkt der Prüfung des Angebotsprospekts. Angebote, bei denen die Angebotspflicht erst später ausgelöst wird, gelten als freiwillige Angebote.

freiwilliges Angebot

Im Zeitpunkt der Prüfung des Angebotsprospekts besteht keine Angebotspflicht.

freundlich eingeleitetes Angebot

Der Verwaltungsrat der Zielgesellschaft empfiehlt das Angebot in seinem Bericht zur Annahme oder verzichtet auf eine Empfehlung.

unfreundlich eingeleitetes Angebot

Der Verwaltungsrat der Zielgesellschaft empfiehlt in seinem Bericht, das Angebot zurückzuweisen.

konkurrierende Angebote

Im Rahmen der Transaktion wird mehr als ein Angebot veröffentlicht. Bei solchen Transaktionen entfallen die Zuordnungen "Pflichtangebot / freiwilliges Angebot", "freundlich eingeleitetes Angebot / unfreundlich eingeleitetes Angebot", "freundlich beendetes Angebot / unfreundlich beendetes Angebot", "Barangebot / Tauschangebot / gemischtes Angebot / Tauschangebot mit Baralternative".

freundlich beendetes Angebot

Bei unfreundlich eingeleiteten Angeboten: Der Verwaltungsrat ändert in einem späteren Bericht seine ursprüngliche Empfehlung.

Bei freundlich eingeleiteten Angeboten: Der Verwaltungsrat ändert seine ursprüngliche Empfehlung nicht.

unfreundlich beendetes Angebot

Bei freundlich eingeleiteten Angeboten: Der Verwaltungsrat ändert in einem späteren Bericht seine ursprüngliche Empfehlung.

Bei unfreundlich eingeleiteten Angeboten: Der Verwaltungsrat ändert seine ursprüngliche Empfehlung nicht.

Barangebot

Die Abgeltung des Angebotspreises erfolgt in bar.

Tauschangebot

Die Abgeltung des Angebotspreises erfolgt in Tauschtiteln.

gemischtes Angebot

Die Abgeltung des Angebotspreises erfolgt teilweise in bar, teilweise in Tauschtiteln.

Tauschangebot mit Baralternative

Die Abgeltung des Angebotspreises erfolgt nach Wahl des Angebotsempfängers in bar oder in Tauschtiteln.

(Nicht-)Bestehen einer Angebotspflicht

Die Übernahmekommission stellt das Bestehen (oder Nichtbestehen) einer Angebotspflicht fest.

Ausnahme von der Angebotspflicht

Die Übernahmekommission gewährt eine Ausnahme von der Angebotspflicht.

Anwendbarkeit CH-Übernahmerecht

Die Übernahmekommission stellt die Anwendbarkeit (oder Nichtanwendbarkeit) des schweizerischen Übernahmerechts fest.

Rückkaufprogramm

Die Transaktion betrifft ein Rückkaufprogramm eigener Aktien gemäss UEK Rundschreiben Nr. 1.

Freistellung im Meldeverfahren

Das Rückkaufprogramm ist im Meldeverfahren gemäss UEK Rundschreiben Nr. 1 freigestellt.

Freistellung mit Verfügung

Über die Freistellung des Rückkaufprogramms wird mit Verfügung entschieden.

Rückkauf zum Festpreis

Das Rückkaufprogramm wird zu einen festen Barpreis abgewickelt.

Rückkauf auf ordentlicher Linie

Das Rückkaufprogramm wird über die ordentliche Handelslinie an der Börse zu Marktpreisen abgewickelt.

Rückkauf auf separater Linie

Das Rückkaufprogramm wird über eine separate Handelslinie an der Börse zu Marktpreisen abgewickelt (zweite Linie).

Rückkauf durch Put-Optionen

Das Rückkaufprogramm erfolgt durch Ausgabe von Put-Optionen.

Rückkauf durch Tausch

Das Rückkaufprogramm wird zu einem festen Preis durch Abgeltung mit Tauschtitel abgewickelt.

Potentielles Angebot

Die Übernahmekommission erlässt einen Entscheid in Anwendung von Art. 53 UEV ("put up or shut up").

Qualifikation Fairness Opinion

Die Übernahmekommission stellt fest, dass ein Unternehmen im Sinne von Art. 30 Abs. 6 UEV besonders befähigt ist, im Rahmen von öffentlichen Kaufangeboten Fairness Opinions zu erstellen.

keine Eigenschaft

Die Transaktion weist keine der vorgesehenen Transaktionseigenschaften auf.