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Gesuche an die Übernahmekommission sind per Post, durch Telefax oder auf elektronische Weise einzureichen (Art. 139 Abs. 5 FinfraG).
Für elektronische Eingaben in Verwaltungsverfahren gilt die Verordnung vom 18. Juni 2010 über die elektronische Übermittlung im Rahmen des Verwaltungsverfahrens (Art. 8 Abs. 3 FinfraV-FINMA).
Die Übernahmekommission hat zudem die Möglichkeit geschaffen, elektronische Eingaben offiziell über die Zustellplattform IncaMail der Schweizerischen Post (www.post.ch/incamail) einzureichen.