Transazioni
0161 - InCentive Capital AG
Empfehlung IV InCentive Capital AG vom 15. Juli 2003
Öffentliche Kauf- und Umtauschangebote der Zimmer Holdings, Inc., Warsaw (USA), Inhaberaktionäre der InCentive Capital AG, Zug – Verwaltungsratsbericht
A.
Die Centerpulse AG („Centerpulse“) ist eine Aktiengesellschaft mit Sitz in Zürich. Ihr Aktienkapital beträgt CHF 355'984'200. Es ist eingeteilt in 11'866'140 Namenaktien zu je CHF 30 Nennwert. Die Aktien der Centerpulse sind an der SWX Swiss Exchange („SWX“) und, in der Form von American Depositary Receipts („ADRs“ bzw. „ADSs” für American Depositary Shares), an der New York Stock Exchange kotiert.
B.
Grösste Einzelaktionärin der Centerpulse ist die InCentive Capital AG („InCentive“) mit Sitz in Zug, die eine Beteiligung von rund 19% des Kapitals und der Stimmrechte an Centerpulse hält. Das Aktienkapital der InCentive beträgt CHF 42'944'040 und ist eingeteilt in 2'147'202 Inhaberaktien mit einem Nennwert von je CHF 20. Die Aktien sind an der SWX kotiert.
C.
Die Smith & Nephew plc. („Smith & Nephew“ oder „Erstanbieterin“) ist eine Aktiengesellschaft mit Sitz in London (Grossbritannien). Per 1. Januar 2003 betrug ihr genehmigtes Aktienkapital GBP 150'000'000 und ihr ausgegebenes Kapital GBP 113'614'997.49, eingeteilt in 929'577'252 „ordinary shares“ mit einem Nennwert von je 12 2/9 pence und 268'500 „preference shares“ mit einem Nennwert von je GBP 1. Die Aktien von Smith & Nephew sind an der London Stock Exchange und ebenfalls, in der Form von ADRs, an der New York Stock Exchange kotiert.
D.
Die Zimmer Holdings, Inc. („Zimmer“ oder „konkurrierende Anbieterin“) ist eine Aktiengesellschaft mit Sitz in Warsaw, Indiana (USA). Ihr genehmigtes Kapital besteht aus (a) 1'000'000'000 Stammaktien (common stock) mit einem Nennwert von je USD 0.01 und (b) 250'000'000 Vorzugsaktien (preferred shares) mit einem Nennwert von je USD 0.01 (davon 2'000'000 Serie A (Series A Participating Cumulative Preferred Stock), der Rest der Vorzugsaktien wurde noch nicht bestimmt). Per 19. Mai 2003 waren keine Vorzugsaktien, aber 196'624'148 Stammaktien ausgegeben. Die Aktien sind an der New York Stock Exchange kotiert.
E.
Am 25. April 2003 veröffentlichte Smith & Nephew in der Tagespresse und den elektronischen Medien das öffentliche Kauf- und Umtauschangebot an die Aktionäre von Centerpulse.
F.
Ebenfalls am 25. April 2003 veröffentlichte Smith & Nephew in der Tagespresse und den elektronischen Medien das öffentliche Übernahmeangebot an die Aktionäre von InCentive.
G.
Smith & Nephew veröffentlichte zudem am 25. April 2003 in den USA für die dort residierenden Inhaber von Centerpulse-ADRs (sog. US-Holders) ein den amerikanischen Bestimmungen entsprechendes Übernahmeangebot.
H.
Am 20. Mai 2003 (Voranmeldung) bzw. am 19. Juni 2003 (Angebotsprospekt) erfolgte die landesweite Publikation der öffentlichen Kauf- und Umtauschangebote von Zimmer auf Centerpulse und InCentive. Gemäss den Veröffentlichungen sollten die Angebote von Zimmer bis am 25. August 2003 dauern. Ebenso wurden die Angebote den US-amerikanischen Vorschriften entsprechend in den USA veröffentlicht.
I.
In der Folge erliess die Übernahmekommission sowohl Empfehlungen zu den einzelnen Angeboten als auch zum jeweiligen Zeitplan. Mit Empfehlung zum Zeitplan II in Sachen Centerpulse AG und InCentive Capital AG vom 4. Juli 2003 erwog die Übernahmekommission unter anderem, dass die Berichte der Verwaltungsräte von Centerpulse und InCentive bis spätestens am 9. Juli 2003 zu veröffentlichen seien.
J.
Nachdem diese Berichte fristgerecht in den Tageszeitungen in deutscher und französischer Sprache veröffentlicht wurden, hat die Übernahmekommission unter dem Vorsitz ihres Präsidenten Herrn Hans Caspar von der Crone sowie den Kommissionsmitgliedern Frau Anne Héritier Lachat und Herrn Thierry de Marignac die folgende Empfehlung erlassen.
Die Übernahmekommission zieht in Erwägung:
1. Rechtzeitige Veröffentlichung eines substantiellen Verwaltungsratsberichts der Zielgesellschaft
1.1 Mit Empfehlung zum Zeitplan II in Sachen Centerpulse AG und InCentive Capital AG vom 4. Juli 2003 erwog die Übernahmekommission, dass die Aktionäre von Centerpulse und InCentive gestützt auf Art. 14 Abs. 1 UEV-UEK die entsprechenden Angebote – nach einer Karenzfrist von zehn Börsentagen – am 3. Juli 2003 annehmen könnten (E. 4.3 auch zum Folgenden). Die Berichte der Verwaltungsräte von Centerpulse und InCentive sollten möglichst rasch veröffentlicht werden, damit die Aktionäre in Kenntnis der Stellungnahmen der Zielgesellschaften über die Annahme der Angebote entscheiden könnten. Aus diesem Grund seien die Berichte bis spätestens am 9. Juli 2003 zu veröffentlichen (vgl. Art. 32 Abs. 1 UEV-UEK).
1.2 Der Verwaltungsrat der Zielgesellschaft hat in einem öffentlichen Kaufangebot die Interessen aller Inhaber von Beteiligungspapieren zu vertreten (vgl. Empfehlung in Sachen Loeb Holding AG vom 15. Mai 2000, E. 1). Sein Bericht hat alle Informationen zu enthalten, die notwendig sind, damit die Empfänger des Angebots ihre Entscheidung in Kenntnis der Sachlage treffen können (Art. 29 Abs. 1 UEV-UEK).
1.3 Der am 9. Juli 2003 veröffentlichte Verwaltungsratsbericht von InCentive empfiehlt den Aktionären, mit der Entscheidung, das Zimmer Angebot anzunehmen, bis auf weiteres zuzuwarten, da sich zum jetzigen Zeitpunkt nicht mit genügender Sicherheit feststellen lasse, welches Angebot (dasjenige von Zimmer oder dasjenige von Smith & Nephew) für die Aktionäre das Vorteilhaftere sei.
Auf Grundlage der gegenwärtigen Börsen- und Umtauschkurse liegt der durch Zimmer offerierte Angebotspreis über jenem von Smith & Nephew. Smith & Nephew hat allerdings die Möglichkeit, ihr Angebot bis zum 18. August 2003 zu ändern bzw. den Angebotspreis zu erhöhen (vgl. Empfehlung zum Zeitplan II in Sachen Centerpulse AG und InCentive Capital AG vom 4. Juli 2003). Sollte die Erstanbieterin von dieser Möglichkeit Gebrauch machen, stünde auch der konkurrierenden Anbieterin die Möglichkeit offen, ihrerseits ihr Angebot zu erhöhen. InCentive ist daher zuzugestehen, dass momentan noch nicht alle entscheidrelevanten Umstände für eine endgültige Beurteilung der Angebote bekannt sind. Sobald jedoch die erwähnten Fristen für eine allfällige Änderung der Angebote abgelaufen sein werden, wird der Verwaltungsrat in der Lage sein, die beiden Angebote zu bewerten und diesbezüglich einen substantiellen Bericht abzugeben. Der entsprechende Bericht wird dannzumal zu veröffentlichen sein, so dass die Aktionäre rechtzeitig in Kenntnis der Stellungnahme der Zielgesellschaft über die Annahme der Angebote entscheiden können.
1.4 Im Übrigen entspricht der am 9. Juli veröffentlichte Verwaltungsratsbericht von InCentive den gesetzlichen Anforderungen von Art. 29 ff. UEV-UEK.
2. Gebühr
Die Gebühr für diese Empfehlung wurde bereits mit der Empfehlung zum Zeitplan II in Sachen Centerpulse AG und InCentive Capital AG vom 4. Juli 2003 bzw. mit der Empfehlung III in Sachen Centerpulse AG und der Empfehlung III in Sachen InCentive Capital AG vom 2. Juli 2003 erhoben.
3. Publikation
Die vorliegende Empfehlung wird in Anwendung von Art. 23 Abs. 3 BEHG nach der Zustellung an die Parteien am 16. Juli 2003 auf der Website der Übernahmekommission veröffentlicht.
Die Übernahmekommission erlässt folgende Empfehlung:
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InCentive Capital AG hat im Sinn der Erwägungen einen ergänzenden Verwaltungsratsbericht zu veröffentlichen, der alle Informationen enthält, die notwendig sind, damit die Empfänger des Angebots ihre Entscheidung in Kenntnis der Sachlage treffen können.
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Diese Empfehlung wird am 16. Juli 2003 auf der Website der Übernahmekommission veröffentlicht.
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Es werden keine Gebühren erhoben.
Der Präsident:
Hans Caspar von der Crone
Die Parteien können diese Empfehlung ablehnen, indem sie dies der Übernahmekommission spätestens fünf Börsentage nach Empfang der Empfehlung schriftlich melden. Die Übernahmekommission kann diese Frist verlängern. Sie beginnt bei Benachrichtigung per Telefax zu laufen. Eine Empfehlung, die nicht in der Frist von fünf Börsentagen abgelehnt wird, gilt als von den Parteien genehmigt. Wenn eine Empfehlung abgelehnt, nicht fristgerecht erfüllt oder wenn eine genehmigte Empfehlung missachtet wird, überweist die Übernahmekommission die Sache an die Bankenkommission zur Eröffnung eines Verwaltungsverfahrens.
Mitteilung an:
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Zimmer Holdings, Inc.
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Smith & Nephew Group plc.
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Centerpulse AG
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InCentive Capital AG (allen vier Parteien je durch ihren Vertreter)
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die EBK.