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0358 - Groupe Baumgartner Holding SA

Empfehlung II in Sachen Groupe Baumgartner Holding SA vom 11. April 2008

Öffentliches Kaufangebot der Behr Bircher Cellpack BBC Industrie-Holding AG, Villmergen („BBC Group“ oder „Anbieterin“), für alle sich im Publikum befindenden Namenaktien der Groupe Baumgartner Holding SA, Crissier („Baumgartner“ oder „Zielgesellschaft“) – Fristverlängerung

A. 
Am 25. März 2008 veröffentlichte die BBC Group ein öffentliches Übernahmeangebot für sämtliche sich im Publikum befindenden Namenaktien der Baumgartner. Am 3. April 2008 erliess die Übernahmekommission eine Empfehlung zur Voranmeldung und zum Angebotsprospekt der BBC Group. Darin wurde u.a. auch festgehalten, dass der Verwaltungsrat der Zielgesellschaft seinen Bericht zum Angebot der BBC Group bis zum 15. April 2008 abgeben muss.

B. 
Am 8. April 2008 publizierte die Anbieterin eine Medienmitteilung, mit welcher sie bekannt gab, dass sie den Angebotspreis von CHF 417 auf neu CHF 460 erhöhe. Gleichzeitig teilte die Anbieterin mit, ihre Beteiligung an Baumgartner habe sich durch Käufe von Baumgartner-Aktien auf 15.68%, sowie durch eine Andienungserklärung im Umfang von knapp 10% der Baumgartner-Aktien auf 25.61% der Stimmrechte erhöht.

C. 
Die Anbieterin publizierte am 11. April 2008 die Erhöhung des Angebotspreises samt ergänztem Bericht der Prüfstelle, indem diese in mehreren Zeitungen auf Deutsch und Französisch veröffentlicht und den elektronischen Medien zugestellt wurde. Zudem führte die Anbieterin in ihrer Angebotsänderung aus, dass durch die am 8. April 2008 erfolgte Auflösung der zwischen BBC Group, Erhard Lee, Rofin GmbH und AMG Analysen & Anlagen AG (handelnd für AMG Substanzwerte Schweiz Fonds, soweit dies im Rahmen des Verwaltungsmandates möglich und zulässig ist) abgeschlossenen Vereinbarung nur noch alle direkten und indirekten Tochtergesellschaften von BBC Group (und Prof. Dr. Giorgio Behr als deren wirtschaftlich Berechtigter) in gemeinsamer Absprache im Hinblick auf dieses Angebot handeln würden.

D. 
Mit verfahrensleitender Anordnung vom 11. April 2008 wurde die Zielgesellschaft aufgefordert, zur Angebotsänderung Stellung zu nehmen. Die Anbieterin erhielt die Möglichkeit, sich zur Stellungnahme der Zielgesellschaft zu äussern.

E. 
Zur Prüfung dieser Angelegenheit wurde ein Ausschuss, bestehend aus den Herren Luc Thévenoz (Präsident), Raymund Breu und Thomas Rufer gebildet.


Die Übernahmekommission zieht in Erwägung:

1. Fristverlängerung für die Publikation des Verwaltungsratsberichts

1. Gemäss Art. 29 Abs. 1 BEHG hat der Verwaltungsrat der Zielgesellschaft einen Bericht zu veröffentlichen, in dem er zum Angebot Stellung nimmt. Dieser Bericht ist gemäss Art. 32 Abs. 2 UEV-UEK spätestens am 15. Börsentag nach Veröffentlichung des Angebots zu publizieren, im vorliegenden Fall am 15. April 2008.

2. Gemäss Art. 33 Abs. 1 UEV-UEK ist nach jeder Änderung des Angebots ein neuer Bericht des Verwaltungsrats zu veröffentlichen. Wird der Bericht nicht mit dem geänderten Angebot veröffentlicht, verkürzt sich die Frist für die Veröffentlichung nach Art. 32 Abs. 2 UEV-UEK auf acht Börsentage (Art. 33 Abs. 3 UEV-UEK).

3. Vorliegend hat der Verwaltungsrat der Zielgesellschaft zum Angebot der BBC Group noch nicht Stellung genommen. Da die Frist zur Publikation des Verwaltungsratsberichts am 15. April 2008 abläuft und die Anbieterin heute eine Angebotsänderung publiziert hat, ist die Frist für die Publikation des Berichts zu erstrecken, damit der Verwaltungsrat seine Stellungnahme unter Berücksichtigung der Angebotsänderung abgeben kann. Damit aber die Angebotsempfänger noch mindestens 10 Börsentage vor Ablauf der Angebotsfrist in Kenntnis der gesamten Sachlage sind und ihren Entscheid basierend darauf treffen können, hat der Verwaltungsrat seinen Bericht zum vorliegenden Angebot bis spätestens am 22. April 2008 abzugeben.

4. Die Zielgesellschaft hat die Öffentlichkeit über die Fristverlängerung für die Veröffentlichung des Verwaltungsratsberichts spätestens am 15. April 2008 in mindestens einem der bedeutenden elektronischen Medien, welche Börseninformationen verbreiten, vor Börsenbeginn zu informieren.

2. Publikation

5. Die vorliegende Empfehlung wird nach Eröffnung an die Parteien auf der Website der Übernahmekommission veröffentlicht.

3. Gebühr

6. Es wird keine Gebühr erhoben.

 

Die Übernahmekommission erlässt folgende Empfehlung:

  1. Der Groupe Baumgartner Holding SA, Crissier (VD), wird die Frist zur Veröffentlichung des Verwaltungsratsberichts bis zum 22. April 2008 verlängert.

  2. Die Groupe Baumgartner Holding SA hat die Öffentlichkeit über die Verschiebung der Veröffentlichung des Verwaltungsratsberichts spätestens am 15. April 2008 in mindestens einem der bedeutenden elektronischen Medien, welche Börseninformationen verbreiten, vor Börsenbeginn zu informieren.

  3. Diese Empfehlung wird nach Eröffnung an die Parteien auf der Website der Übernahmekommission veröffentlicht.

  4. Es wird keine Gebühr erhoben.

 

Der Präsident:

Luc Thévenoz

 

 

Die Parteien können diese Empfehlung ablehnen, indem sie dies der Übernahmekommission spätestens fünf Börsentage nach Empfang der Empfehlung schriftlich melden. Die Übernahmekommission kann diese Frist verlängern. Sie beginnt bei Benachrichtigung per Telefax zu laufen. Eine Empfehlung, die nicht in der Frist von fünf Börsentagen abgelehnt wird, gilt als von den Parteien genehmigt. Wenn eine Empfehlung abgelehnt, nicht fristgerecht erfüllt oder wenn eine genehmigte Empfehlung missachtet wird, überweist die Übernahmekommission die Sache an die Bankenkommission zur Eröffnung eines Verwaltungsverfahrens.

 

Mitteilung an:

  • Groupe Baumgartner Holding SA (durch ihre Vertreter);
  • Behr Bircher Cellpack BBC Industrie-Holding AG (durch ihren Vertreter);
  • Eidgenössische Bankenkommission;
  • Prüfstelle (zur Kenntnisnahme).