Transactions
0015 - Disetronic Holding AG
Empfehlung Disetronic Holding AG vom 14. September 1998
Öffentliches Rückkaufsprogramm der Disetronic Holding AG, Burgdorf
A.
Die Disetronic Holding AG (Disetronic) ist eine Aktiengesellschaft mit Sitz in Burgdorf. Sie ist eine Anbieterin von Infusions- und Injektionssystemen für die Verabreichung von flüssigen Medikamenten sowie von Pharma-Verpackungssystemen. Ihr Aktienkapital beträgt Fr. 10'000'000.--, eingeteilt in 350'000 Namenaktien von je Fr. 10.-- Nennwert und 162'500 Inhaberaktien von je Fr. 40.-- Nennwert. Ihre Inhaberaktien sind seit 1996 an der Schweizer Börse kotiert.
B.
Am 8. September 1998 teilte die Disetronic der Übernahmekommission mit, sie beabsichtige, bis zu 12'500 ihrer Inhaberaktien zum Zwecke der nachfolgenden Kapitalherabsetzung am Markt zurückzukaufen. Das geplante Rückkaufsprogramm soll über eine zweite Handelslinie an der Schweizer Börse abgewickelt werden, die bis spätestens am 30. April 1999 aufrechterhalten wird. Auf diese zweite Linie wird ausschliesslich die von der Disetronic beauftragte Bank Geldkurse stellen. Ausserbörsliche Transaktionen sind ausgeschlossen. Ein Entwurf des vorgesehenen Zeitungsinserats wurde der Übernahmekommission unterbreitet.
C.
Die Disetronic beantragt, dass die Übernahmekommission sie von der Anwendung der Bestimmungen über die öffentlichen Kaufangebote freistellt.
D.
Zur Prüfung dieser Angelegenheit wurde ein Ausschuss mit den Herren Alain Hirsch (Präsident), Ulrich Oppikofer und Alfred Spörri gebildet.
Erwägungen:
1. In einer Mitteilung Nr. 1 vom 22. Juni 1998 hat die Übernahmekommission verschiedene Grundsätze für die Behandlung von Angeboten zum Rückkauf von Beteiligungspapieren bzw. Rückkaufsprogrammen verabschiedet.
2. Erstens darf die Liquidität des Marktes in den erfassten Titeln durch das Rückkaufsprogramm nicht wesentlich reduziert werden (Ziff. 3 i.V.m. Ziff. 2.1 der Mitteilung).
Gemäss Geschäftsbericht 1997/98 waren per 31. März 1998 folgende Aktionäre der Disetronic mit einer Beteiligung von mehr als 5% des Kapitals oder der Stimmen bekannt:
- die Techpharma Holding AG (Techpharma), die mit 300'000 Namenaktien und 9'000 Inhaberaktien über 33.6% des Kapitals und 60.3% der Stimmen verfügte;
- Herr Dieter Schäfer, der mit 50'000 Namenaktien und 3'700 Inhaberaktien über 6.5% des Kapitals und 10.5% der Stimmen verfügte.
Die Disetronic hat der Übernahmekommission bestätigt, dass diese Beteiligungen sich seit Ende März nur unwesentlich verändert haben. Da die Disetronic selbst noch 2'500 eigene Inhaberaktien besitzt, beläuft sich der "free float" auf 147'300 Inhaberaktien. Mit der Durchführung des Rückkaufsprogramms und der nachfolgenden Kapitalherabsetzung wird dieser "free float" um höchstens 8.5% auf 134'800 Inhaberaktien reduziert werden. Damit wird die Liquidität des Marktes nicht wesentlich eingeschränkt. Zudem liegt das durchschnittliche tägliche Handelsvolumen der Inhaberaktien bei ca. 1'500 Stück, was die Schlussfolgerung bestätigt, dass die Liquidität des Marktes durch den Rückkauf von 12'500 Inhaberaktien nicht wesentlich reduziert wird.
3. Zweitens darf die Zusammensetzung des Aktionariats der Gesellschaft, insbesondere die Stellung der Hauptaktionäre, durch das Rückkaufsprogramm nicht wesentlich verändert werden (Ziff. 3 i.V.m. Ziff. 2.2 der Mitteilung).
Disetronic hat die Übernahmekommission informiert, die Techpharma sei vom Verwaltungsratspräsidenten der Disetronic, Herrn Willy Michel, wirtschaftlich beherrscht. Mit ungefähr 60.3% der Stimmrechte verfügt Herr Michel somit indirekt über die Mehrheit der Disetronic. Sollten alle 12'500 gezielten Inhaberaktien zurückgekauft und annulliert werden, würde seine Beteiligung bis auf höchstens 61.8% und die Beteiligung von Herrn Schäfer bis auf höchstens 10.7% der Stimmen steigen. Damit würde die Zusammensetzung des Aktionariats und das Machtgleichgewicht in der Gesellschaft nicht wesentlich berührt. Daran würde sich auch nichts ändern, wenn die Beteiligung von Herrn Michel mit derjenigen des Verwaltungsratsvizepräsidenten von Disetronic, Herrn Dieter Schäfer, konsolidiert würde. Damit erübrigt sich zu prüfen, ob die Herren Michel und Schäfer in gemeinsamer Absprache handeln.
4. Drittens darf sich das Rückkaufsprogramm auf maximal 10% des Aktienkapitals und der Stimmen der Gesellschaft beziehen (Ziff. 3 i.V.m. Ziff. 2.3 der Mitteilung).
Mit 5% des Kapitals und 2.4 % der Stimmen erfüllt das Rückkaufsprogramm diese Bedingung.
5. Die drei letzten Bedingungen, unter welchen eine Freistellung möglich ist, sind auch erfüllt. Mit einem Bilanzstichtag am 31. März liegen die letzten konsolidierten Abschlüsse nicht mehr als neun Monate zurück (Ziff. 3 i.V.m. Ziff. 2.4 der Mitteilung). Die Gesellschaft wird in ihrem Zeitungsinserat bestätigen, dass sie über keine nicht-öffentlichen Informationen verfügt, die die Entscheidung der Aktionäre massgeblich beeinflussen könnten (Ziff. 3 i.V.m. Ziff. 2.5). Schliesslich verpflichtet sich die Disetronic die zurückgekauften Aktien im Rahmen einer Kapitalherabsetzung zu verwenden (Ziff. 3 i.V.m. Ziff. 2.6).
6. Im übrigen hat die Übernahmekommission keinen Anlass anzunehmen, dass Gleichbehandlung, Transparenz, Lauterkeit sowie Treu und Glauben im vorliegenden Fall nicht gewährleistet sind. Es liegen auch keine Hinweise auf eine Umgehung des Börsengesetzes oder anderer Gesetzesbestimmungen vor. Folglich kann das beabsichtige Rückkaufsprogramm von der Anwendung der Bestimmungen über die öffentlichen Kaufangebote freigestellt werden.
7. In Anwendung von Art. 23 Abs. 5 BEHG und 62 Abs. 6 UEV-UEK wird eine Gebühr von Fr. 10'000.-- für die Prüfung des Programms erhoben.
Gestützt auf diese Erwägungen erlässt die Übernahmekommission die folgende Empfehlung
- Das Rückkaufsprogramm der Disetronic Holding AG wird von der Anwendung der Bestimmungen über die öffentlichen Kaufangebote freigestellt.
- Die Gebühr beträgt Fr. 10'000.--.
Der Präsident
Alain Hirsch
Mitteilung an:
- den Vertreter der Antragsstellerin.