Transactions
0051 - Keramik Holding AG Laufen
Empfehlung Keramik Holding AG Laufen vom 21. Oktober 1999
Öffentliches Kaufangebot der Compañia Roca Radiadores, S.A., Barcelona, an alle sich im Publikum befindenden Inhaber- und Namenaktien der Keramik Holding AG Laufen, Laufen – weitere Fristverlängerung
Am 30. August 1999 kündigte Compañia Roca Radiadores, S.A., Barcelona, Spanien, („Roca") in den elektronischen Medien im Rahmen einer Voranmeldung gemäss Art. 7 ff. UEV-UEK an, dass sie für alle sich im Publikum befindenden Inhaber- und Namenaktien der Keramik Laufen Holding AG Laufen („Keramik Laufen") ein öffentliches Kaufangebot unterbreiten werde. Diese Ankündigung wurde am 31. August 1999 in den Zeitungen veröffentlicht.
Am 1. Oktober 1999 unterbreitete die Roca der Übernahmekommission ein Gesuch, wonach die sechswöchige Frist gemäss Art. 9 Abs. 1 UEV-UEK für die Unterbreitung des Übernahmeangebotes um zwei Wochen zu verlängern sei. Mit ihrer Empfehlung vom 7. Oktober 1999 hat die Übernahmekommission diesem Gesuch stattgegeben.
Mit Schreiben vom 20. Oktober 1999 unterbreitete die Roca der Übernahmekommission erneut ein Gesuch um Verlängerung der Frist für die Unterbreitung des Übernahmeangebotes bis am 15. November 1999.
Zur Prüfung dieser Angelegenheit wurde ein in Ausschuss, bestehend aus Herrn Hans Caspar von der Crone (Präsident), Frau Claire Huguenin und Herrn Jean-Paul Chapuis, gebildet.
Die Übernahmekommission zieht in Erwägung:
Nach Art. 9 Abs. 1 UEV-UEK muss der Anbieter innerhalb von sechs Wochen nach der Publikation der Voranmeldung ein Angebot veröffentlichen, das den Konditionen der Voranmeldung entspricht. Die Übernahmekommission kann diese Frist verlängern, namentlich wenn der Anbieter eine Bewilligung einer Behörde, insbesondere einer Wettbewerbsbehörde, einholen muss.
Die Roca führt zur Begründung ihres erneuten Gesuches um Fristverlängerung an, der geplante Erwerb der Keramik Laufen stelle aus kartellrechtlicher Sicht in Portugal einen meldepflichtigen Zusammenschluss dar. Den schriftlichen Entscheid in dieser Angelegenheit hätten die portugiesischen Kartellbehörden ursprünglich für Mitte Oktober 1999 in Aussicht gestellt. Entsprechend einer schriftlichen Bestätigung des portugiesischen Anwaltes von Roca, der das Kartellverfahren in Portugal betreut, könnte Roca voraussichtlich mit der Zustellung des schriftlichen Entscheids der Kartellbehörde bis am 29. Oktober 1999 rechnen. Somit sei Roca nicht in der Lage, am 25. Oktober 1999 ein unbedingtes Übernahmeangebot zu unterbreiten.
Dieses Argument rechtfertigt eine weitere, letztmalige Fristverlängerung. Es liegt im Interesse der Aktionäre der Keramik Laufen, dass ihnen ein bedingungsloses Angebot unterbreitet wird.
Die Gebühr für diese Empfehlung wird mit der endgültigen Empfehlung der Übernahmekommission betreffend die Prüfung dieses Angebotes erhoben.
Die Übernahmekommission erlässt folgende Empfehlung:
- Die Frist für die Veröffentlichung des Angebotes der Compañia Roca Radiadores, S.A., Barcelona, an alle sich im Publikum befindenden Inhaber- und Namenaktien der Keramik Holding AG Laufen, Laufen, wird letztmalig bis am 15. November 1999 verlängert.
- Die Gebühr für diese Empfehlung wird mit der Gebühr für die Empfehlung der ersten Fristverlängerung und der Gebühr für die endgültige Empfehlung der Übernahmekommission erhoben.
Der Präsident
Hans Caspar von der Crone
Die Parteien können diese Empfehlung ablehnen, indem sie dies der Übernahmekommission spätestens fünf Börsentage nach Empfang der Empfehlung schriftlich melden. Die Übernahmekommission kann diese Frist verlängern. Sie beginnt bei Benachrichtigung per Telefax zu laufen. Eine Empfehlung, die nicht in der Frist von fünf Börsentagen abgelehnt wird, gilt als von den Parteien genehmigt. Wenn eine Empfehlung abgelehnt, nicht fristgerecht erfüllt oder wenn eine genehmigte Empfehlung missachtet wird, überweist die Übernahmekommission die Sache an die Bankenkommission zur Eröffnung eines Verwaltungsverfahrens.
Mitteilung an:
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den Vertreter der Compañia Roca Radiadores, S.A., Barcelona, für die Anbieterin und die mit ihr in gemeinsamer Absprache handelnden Personen,
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den Vertreter der Keramik Holding AG Laufen, Laufen,
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die EBK.