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0358 - Groupe Baumgartner Holding SA

Empfehlung IV in Sachen Groupe Baumgartner Holding SA vom 1. Mai 2008

Öffentliches Kaufangebot der Behr Bircher Cellpack, für alle sich im Publikum befindenden Namenaktien der Groupe Baumgartner Holding SA, Crissier - Nicht-Verlängerung der Angebotsfrist

A.
Am 25. März 2008 veröffentlichte die BBC Industrie-Holding AG, Villmergen („BBC Group" oder „Anbieterin"), ein öffentliches Übernahmeangebot für sämtliche sich im Publikum befindenden Namenaktien der Groupe Baumgartner Holding SA („Baumgartner" oder „Zielgesellschaft"). In dieser Veröffentlichung wurden u.a. folgende Personen als in gemeinsamer Absprache handelnd gemeldet: Erhard Lee, die von ihm beherrschte AMG Invest GmbH, Rofin GmbH, beherrscht von Herrn Roger Fischer sowie AMG Substanzwerte Schweiz Fonds, c/o LB (Swiss) Investment AG (vertreten durch AMG Analysen & Anlagen AG). Am 3. April 2008 erliess die Übernahmekommission eine Empfeh-lung zur Voranmeldung und zum Angebotsprospekt der BBC Group („Empfehlung I"). 

B.
Am 8. April 2008 publizierte die Anbieterin eine Medienmitteilung, mit welcher sie bekannt gab, dass sie den Angebotspreis von CHF 417 auf neu CHF 460 erhöhe. Gleichzeitig teilte die Anbie-terin mit, ihre Beteiligung an Baumgartner habe sich durch Käufe von Baumgartner-Aktien auf 15.68%, sowie durch eine Andienungserklärung im Umfang von knapp 10% der Baumgartner-Aktien auf 25.61% der Stimmrechte erhöht.

C.
Die Anbieterin publizierte am 11. April 2008 die Erhöhung des Angebotspreises samt ergänz-tem Bericht der Prüfstelle. Zudem führte die Anbieterin in ihrer Angebotsänderung aus, dass durch die am 8. April 2008 erfolgte Auflösung der zwischen BBC Group, Erhard Lee, Rofin GmbH und AMG Analysen & Anlagen AG (handelnd für AMG Substanzwerte Schweiz Fonds, soweit dies im Rahmen des Verwaltungsmandates möglich und zulässig ist) abgeschlossenen Vereinbarung nur noch alle di-rekten und indirekten Tochtergesellschaften von BBC Group (und Prof. Dr. Giorgio Behr als deren wirtschaftlich Berechtigter) in gemeinsamer Absprache im Hinblick auf dieses Angebot handeln wür-den. Die Zielgesellschaft nahm zur Angebotsänderung Stellung. Die Anbieterin äusserte sich zur Stel-lungnahme der Zielgesellschaft.

D.
Mit Empfehlung II vom 11. April 2008 verlängerte die Übernahmekommission die Frist zur Publikation des Verwaltungsratsberichts bis zum 22. April 2008.

E.
Am 15. April 2008 publizierte die Zielgesellschaft den Bericht des Verwaltungsrats zum An-gebot der BBC Group.

F.
Mit Empfehlung III vom 30. April 2008 („Empfehlung III") hielt die Übernahmekommission fest, dass trotz der am 8. April 2008 bekannt gegebenen Auflösung der Vereinbarung (vgl. Sachverhalt lit. C) die BBC Group, Erhard Lee, Rofin GmbH und AMG Analysen & Anlagen AG (handelnd für AMG Substanzwerte Schweiz Fonds, soweit dies im Rahmen des Verwaltungsmandates möglich und zulässig ist) nach wie vor in gemeinsamer Absprache handeln. Gleichzeitig forderte die Übernahme-kommission die Anbieterin auf, den Angebotsprospekt zu ergänzen und verlängerte dazu die Ange-botsfrist bis zum 20. Mai 2008.

G.
Mit Eingabe vom 30. April 2008 teilte die Anbieterin der Übernahmekommission mit, dass die BBC Group gleichentags zum Angebotspreis von CHF 460 die vom AMG Substanzwerte Schweiz Fonds gehaltenen 12'914 Namenaktien der Zielgesellschaft erworben habe. Gleichzeitig stellte sie den Antrag, die Empfehlung III vom 30. April 2008 (vgl. Sachverhalt lit. F) sei nicht zu publizieren re-spektive diesbezüglich zu berichtigen.

H.
Am 30. April 2008 nach Börsenschluss publizierte die Anbieterin eine Medienmitteilung, mit der sie bekannt gab, dass sie zum Preis von CHF 460 je Aktie die vom AMG Substanzwerte Schweiz Fonds gehaltenen und zuvor ins Angebot angedienten 12'914 Aktien der Zielgesellschaft gekauft habe. Gleichzeitig teilte die Anbieterin mit, dass sie zusammen mit weiteren am Markt getätigten Käufen von Baumgartner Aktien per 30. April 2008 insgesamt über 30.78% der Aktien der Zielgesellschaft verfüge.

I.
Zur Prüfung dieser Angelegenheit wurde ein Ausschuss, bestehend aus den Herren Luc Théve-noz (Präsident), Raymund Breu und Thierry de Marignac gebildet.


Die Übernahmekommission zieht in Erwägung:

1. Wiedererwägung einer Empfehlung

1. Kommen der Übernahmekommission neue Tatsachen zur Kenntnis, welche die Situation ent-scheidend verändern, so kann der Präsident der Übernahmekommission von Amtes wegen oder auf Antrag einer Partei über eine Wiedererwägung der Empfehlung entscheiden. Im vorliegenden Fall wurde dazu ein Ausschuss, bestehend aus den Herren Luc Thévenoz (Präsident), Raymund Breu und Thierry de Marignac gebildet (vgl. Sachverhalt lit. I).

2. Aufgrund der Tatsache, dass der AMG Substanzwerte Schweiz Fonds die von ihm gehaltenen 12'914 Aktien der Zielgesellschaft nicht mehr nur angedient, sondern an die Anbieterin verkauft hat, hat sich die Situation, wie sie der Empfehlung III zugrunde lag, entscheidend verändert. Empfehlung III wird daher in Bezug auf Dispositiv Ziff. 2 und 3 in Wiedererwägung gezogen. 

2. Handeln in gemeinsamer Absprache - Verkauf der Aktien von AMG Substanzwerte Schweiz Fonds

3. Am 29. Februar 2008 haben BBC Group, Erhard Lee, Rofin GmbH (beherrscht von Roger Fischer) sowie AMG Analysen & Anlagen AG (handelnd für AMG Substanzwerte Schweiz Fonds) vereinbart, dass sie im Hinblick auf das Angebot in gemeinsamer Absprache handeln. Am 8. April 2008 schlossen die Vertragsparteien eine Vereinbarung ab, mit welcher sie die Vereinbarung vom 29. Februar 2008 auflösten.

4. Die Anbieterin teilte in ihrer Änderung des Angebots vom 11. April 2008 mit, dass die am 29. Februar 2008 zwischen ihr, Erhard Lee, Rofin GmbH und AMG Analysen & Anlagen AG abge-schlossene Vereinbarung am 8. April 2008 mit sofortiger Wirkung aufgelöst wurde. Entsprechend der Auflösung dieser „Aktionärsgruppe" würden im Hinblick auf dieses Angebot in gemeinsamer Abspra-che mit der BBC Group nur noch alle direkten und indirekten Tochtergesellschaften von BBC Group (und Prof. Dr. Giorgio Behr als deren wirtschaftlich Berechtigter) handeln. Gemäss Empfehlung III handelt diese „Aktionärsgruppe" nach wie vor in gemeinsamer Absprache. Zwar kann die Veräusse-rung die Auflösung des Handelns in gemeinsamer Absprache nach sich ziehen, dies aber nur, sofern im Hinblick auf das Angebot tatsächlich nicht mehr länger ein Interesse des Veräusserers an der Ziel-gesellschaft besteht. Eine Andienung von Aktien ins Angebot, wie dies bei der AMG Substanzwerte Schweiz Fonds der Fall war, hat keine derartige Wirkung, da der andienende Aktionär weiterhin ein Interesse an der Zielgesellschaft und am Zustandekommen des Angebots hat (vgl. Empfehlung III, Erw. 2.2).

5. Am 30. April 2008 hat der AMG Substanzwerte Schweiz Fonds, wie bereits vorher die Her-ren Lee und Fischer, seine Beteiligung an der Zielgesellschaft an die Anbieterin verkauft (vgl. Sach-verhalt lit. H). Es kann daher davon ausgegangen werden, dass auch er kein Interesse mehr an der Zielgesellschaft hat. Die für ein Handeln in gemeinsamer Absprache notwendige Nähe zur Anbieterin (vgl. Empfehlung III, Erw. 2.2) besteht damit nicht mehr. Die am 11. April 2008 publizierte Ergän-zung des Angebotsprospekts entspricht damit den nunmehr bestehenden tatsächlichen Gegebenheiten. Damit erübrigt sich die in Empfehlung III, Dispositiv Ziff. 2 angeordnete Ergänzung des Angebots-prospekts.

3. Keine Verlängerung der Angebotsfrist

6. Nachdem die Anbieterin ihren Angebotsprospekt aufgrund des Verkaufs der vom AMG Sub-stanzwerte Fonds gehaltenen Aktien der Zielgesellschaft an die Anbieterin nicht ergänzen muss (vgl. Erw. 2), erübrigt sich auch die in Empfehlung III, Dispositiv Ziff. 3 vorgesehene Verlängerung der Angebotsfrist. Die Angebotsfrist dauert damit bis zum 6. Mai 2008.

4. Publikation

7. Die vorliegende Empfehlung wird nach Eröffnung an die Parteien auf der Website der Über-nahmekommission veröffentlicht.

5. Gebühr

8. Die Gebühr für diese Empfehlung gilt als mit der Empfehlung I vom 3. April 2008 betreffend die Prüfung des Angebotsprospekts abgegolten.

 

Die Übernahmekommission erlässt folgende Empfehlung:

  1. Dispositiv Ziff. 2 der Empfehlung III vom 30. April 2008 in Sachen Groupe Baumgartner Holding SA wird aufgehoben.

  2. Dispositiv Ziff. 3 der Empfehlung III vom 30. April 2008 in Sachen Groupe Baumgartner Holding SA wird aufgehoben. Die Angebotsfrist dauert bis zum 6. Mai 2008.

  3. Diese Empfehlung wird nach Eröffnung an die Parteien auf der Website der Übernahmekommissi-on veröffentlicht.

 

Der Präsident:

Luc Thévenoz

 

 

Die Parteien können diese Empfehlung ablehnen, indem sie dies der Übernahmekommission spätestens fünf Börsentage nach Empfang der Empfehlung schriftlich melden. Die Übernahmekommission kann diese Frist verlängern. Sie beginnt bei Benachrichtigung per Telefax zu laufen. Eine Empfehlung, die nicht in der Frist von fünf Börsentagen abgelehnt wird, gilt als von den Parteien genehmigt. Wenn eine Empfehlung abgelehnt, nicht fristgerecht erfüllt oder wenn eine genehmigte Empfehlung missachtet wird, überweist die Übernahmekommission die Sache an die Bankenkommission zur Eröffnung eines Verwaltungsverfahrens.

 

Mitteilung an:

  • Groupe Baumgartner Holding SA (vertreten durch Carrard et Associés, Dr. François Kaiser und Dr. Edgar Philippin);
  • Behr Bircher Cellpack BBC Industrie-Holding AG (vertreten durch Bär & Karrer AG, Dr. Dieter Dubs);
  • Eidgenössische Bankenkommission.