15.10.2015
Inserat
15.10.2015
Rückkauf eigener Aktien zum Zweck zukünftiger Akquisitionen oder für Mitarbeiterbeteiligungsprogramme.
Das Rückkaufprogramm ist von der Beachtung der Bestimmungen über die öffentlichen Kaufangebote gestützt auf das UEK-Rundschreiben Nr. 1 vom 27. Juni 2013 im Meldeverfahren freigestellt.