u-blox Holding AG
Die Übernahmekommission hat die Einsprache von EQMC Europe Development Capital Fund und von QIF CCF – Mercer Investment Fund 2 gegen die Verfügung 909/01 vom 29. August 2025 in Sachen u-blox Holding AG abgewiesen.
Die Übernahmekommission (UEK) ist eine Bundesbehörde, welche bei Inkrafttreten des Bundesgesetzes über die Börsen und den Effektenhandel (BEHG) vom 24. März 1995 geschaffen wurde. Sie überprüft die Einhaltung der Bestimmungen über öffentliche Kaufangebote (Übernahmesachen) im Einzelfall.
Die Übernahmekommission hat die Einsprache von EQMC Europe Development Capital Fund und von QIF CCF – Mercer Investment Fund 2 gegen die Verfügung 909/01 vom 29. August 2025 in Sachen u-blox Holding AG abgewiesen.
Die Übernahmekommission hat festgestellt, dass das öffentliche Kaufangebot von SITINDUSTRIE Suisse SA an die Aktionäre von Zwahlen et Mayr S.A. den gesetzlichen Bestimmungen entspricht.
Die Übernahmekommission hat Feststellungen zum IPO der SMG Swiss Marketplace Group Holding AG getroffen.
Die Übernahmekommission hat festgestellt, dass das öffentliche Kaufangebot von ZI Zenith S.à r.l. an die Aktionäre von u-blox Holding AG den gesetzlichen Bestimmungen entspricht, und hat in diesem Zusammenhang Feststellungen erlassen.
Die Übernahmekommission hat Feststellungen bezüglich einem Gesuch von Youngtimers AG betreffend die Einführung einer Opting out-Bestimmung in die Statuten von Youngtimers AG getroffen.