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Tätigkeitsbericht

Einmal jährlich berichtet die Übernahmekommission der FINMA gemäss Art. 126 Abs. 4 FinfraG BEHG über ihre Tätigkeit. Die Übernahmekommission erstellt zu diesem Zweck einen Tätigkeitsbericht, welchen die Gesamtkommission verabschiedet (Art. 3 Abs. 2 lit. c R-UEK). Sie veröffentlicht den Tätigkeitsbericht nach Genehmigung durch die FINMA in deutscher und französischer Sprache auf ihrer Webseite.

 

Tätigkeitsbericht 2023

Tätigkeitsbericht 2022

Tätigkeitsbericht 2021

Tätigkeitsbericht 2020

Tätigkeitsbericht 2019

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Tätigkeitsbericht 2017

Tätigkeitsbericht 2016

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Tätigkeitsbericht 2010

Tätigkeitsbericht 2009