Tätigkeitsbericht
Einmal jährlich berichtet die Übernahmekommission der FINMA gemäss Art. 126 Abs. 4 FinfraG BEHG über ihre Tätigkeit. Die Übernahmekommission erstellt zu diesem Zweck einen Tätigkeitsbericht, welchen die Gesamtkommission verabschiedet (Art. 3 Abs. 2 lit. c R-UEK). Sie veröffentlicht den Tätigkeitsbericht nach Genehmigung durch die FINMA in deutscher und französischer Sprache auf ihrer Webseite. |
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