Rechtsgrundlagen
Sanierungsausnahme / Sanierungskonzept der Zielgesellschaft
UEK-Rundschreiben Nr. 5:
Sanierungsausnahme / Sanierungskonzept der Zielgesellschaft
vom 2. September 2020
Gemäss Art. 136 Abs. 1 FinfraG kann die Übernahmekommission in berechtigten Fällen Ausnahmen von der Angebotspflicht gewähren, namentlich wenn die Beteiligungspapiere zu Sanierungszwecken erworben werden (lit. e). Damit die Voraussetzungen für die Erteilung einer Sanierungsausnahme überprüft werden können, hat die Zielgesellschaft der Übernahmekommission ein Sanierungskonzept einzureichen, welches unter anderem folgende Informationen enthalten muss: |
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1. Darstellung der Situation |
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2. Aufzeigung des Sanierungsbedarfs / Liquiditätsplanung |
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3. Erläuterung der gewählten Massnahme |
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4. Darstellung alternativ geprüfter Massnahmen |
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5. Zeitlicher Geltungsbereich |
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