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Rechtsgrundlagen

UEK Rundschreiben Nr. 1

Rückkaufprogramme : Neues UEK-Rundschreiben Nr. 1

Die Übernahmekommission hat heute das "UEK-Rundschreiben Nr. 1: Rückkaufprogramme" vom 26. Februar 2010 publiziert, welches die aktuell geltende Mitteilung Nr. 1 vom 28. März 2000 ersetzt. Das Rundschreiben Nr. 1 ist anwendbar auf Rückkaufprogramme, deren Freistellung nach dem 31. Mai 2010 erfolgt. Die Bestimmungen zur Meldung von Transaktionen sind bereits ab dem 1. Juni 2010 auf alle laufenden Rückkaufprogramme anwendbar.

Vernehmlassung betreffend die separate Handelslinie

Eine Arbeitsgruppe aus Vertretern der FINMA, der SIX Swiss Exchange und der Übernahmekommission wurde eingesetzt, um die Rückkaufprogramme auf der zweiter Handelslinie zu untersuchen. Die Arbeits­gruppe hat ein Auktionsmodell erarbeitet, welches künftig für Rückkauf­programme die separate Handelslinie in ihrer heutigen Form ersetzen soll. Die Übernahmekommission führt hierzu ab heute eine Ver­nehmlassung durch. Interessierte Kreise sind eingeladen, ihre Stellungnahmen bis am 16. April 2010 einzureichen.

Bezeichnung: UEK-Rundschreiben Nr. 4

Im Zuge der Vereinheitlichung der Bezeichnung der Publikationen der Übernahmekommission im Sinne von Art. 65 Abs. 2 UEV wird der Titel der Mitteilung Nr. 4 vom 9. Februar 2009 betreffend die freiwilligen öffentlichen Tauschangebote geändert. Neu trägt diese Publikation den Titel „UEK-Rundschreiben Nr. 4: Freiwillige öffentliche Tauschangebote". Inhaltlich wurden keine Änderungen vorgenommen.

Zürich, 22. März 2010