SWISS TAKEOVER BOARD

Rechtsgrundlagen

Entwurf Schweizer Prüfungsstandard (Entwurf-PS 880)

Vernehmlassung zum Entwurf des Prüfungsstandards für die Prüfung von öffentlichen Kaufangeboten

2. Oktober 2009:

Heute hat die Treuhand-Kammer den Entwurf eines neuen Schweizer Prüfungsstandards für die Prüfung von öffentlichen Kaufangeboten (Entwurf-PS) 880 in die öffentliche Vernehmlassung geschickt. Zweck dieses Prüfungsstandards ist die Aufstellung von Grundsätzen und Erläuterungen für die Prüfstelle bei einem Auftrag zur Prüfung von öffentlichen Kaufangeboten gemäss Art. 25 BEHG und Art. 26 ff. UEV sowie zu Form und Inhalt der Berichte, die die Prüfstelle im Zusammenhang mit solchen Aufträgen erstattet.

Art. 25 BEHG verpflichtet den Anbieter, das Angebot vor der Veröffentlichung einer von der FINMA zugelassenen Prüfgesellschaft oder einem Effektenhändler zur Prüfung zu unterbreiten. Es ist geplant, dass die Übernahmekommission den Prüfungsstandard nach dessen Inkrafttreten auch für Effektenhändler für verbindlich erklärt, wenn sie als Prüfstelle tätig werden. Effektenhändler sind daher ebenfalls eingeladen, sich im Rahmen der öffentlichen Vernehmlassung zum Entwurf des Prüfungsstandards zu äussern.

Der Entwurf des PS 880 ist ab sofort auf der Webseite der Treuhand-Kammer (www.treuhand-kammer.ch) in der Rubrik „Publikationen und Downloads/Wirtschaftsprüfung/ Prüfungsstandards" in deutscher und französischer Sprache abrufbar.

Stellungnahmen sind der Treuhand-Kammer elektronisch (maria.schoenki@treuhand-kammer.ch) zuzustellen. Die Vernehmlassungsfrist endet am Freitag, 13. November 2009.